Urheberrecht

Das Sachenrecht umfasst eine Gesamtheit von Rechtsnormen, die soziale Beziehungen, die im Hinblick auf die unmittelbare wirtschaftliche Verwertung von Sachen entstehen, bzw. zwischenmenschliche Beziehungen im Hinblick auf Sachen regeln. Dies ist auch die Definition des Sachenrechts im objektiven Sinne. Im subjektiven Sinne bezieht sich das Sachenrecht auf verschiedene Befugnisse hinsichtlich Sachen, die den Subjekten der vermögensrechtlichen Beziehungen gemäß den Normen des objektiven Rechts zustehen.

  • Schutz des geistigen Eigentums
  • Suche und Registrierung von Marken, Patenten, Produktdesign
  • Beantragung der Registrierung von Marken
  • Vertretung in Verfahren zur Geltendmachung von Urheberrechten

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