Das Handelsrecht umfasst eine Reihe von Rechtsvorschriften, die die Gegenstände des Handelsrechts (Gesellschaftsrecht) und die Rechtsgeschäfte im Rahmen des Handelsrechts (Vertragsrecht) regeln.
- Erstellung von Handelsverträgen
- Vertretung vor Gerichten in Handelsstreitigkeiten
- Errichtung von Handelsgesellschaften
- Beratung im Zusammenhang mit Rechtsangelegenheiten von Handelsgesellschaften (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft)
- Beratung zu Rechtsfragen von Handelsgesellschaften
- Vorbereitung von Unterlagen zur Eintragung im Handelsregister
- Vorbereitung von Unterlagen zur Errichtung von Handelsgesellschaften und zu deren Statusänderungen
- Rechtsdienstleistungen in Bezug auf die Übertragung von Geschäftsanteilen
- Liquidation von Handelsgesellschaften