Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht umfasst eine Reihe von Rechtsvorschriften, die die Gegenstände des Handelsrechts (Gesellschaftsrecht) und die Rechtsgeschäfte im Rahmen des Handelsrechts (Vertragsrecht) regeln.

  • Erstellung von Handelsverträgen
  • Vertretung vor Gerichten in Handelsstreitigkeiten
  • Errichtung von Handelsgesellschaften
  • Beratung im Zusammenhang mit Rechtsangelegenheiten von Handelsgesellschaften (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft)
  • Beratung zu Rechtsfragen von Handelsgesellschaften
  • Vorbereitung von Unterlagen zur Eintragung im Handelsregister
  • Vorbereitung von Unterlagen zur Errichtung von Handelsgesellschaften und zu deren Statusänderungen
  • Rechtsdienstleistungen in Bezug auf die Übertragung von Geschäftsanteilen
  • Liquidation von Handelsgesellschaften

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