Erbrecht

Das Erbrecht umfasst eine Gesamtheit von Rechtsnormen, die im Falle des Todes einer Person (des Erblassers) den Übergang ihres Vermögens (d.h. ihrer subjektiven Rechte und Pflichten) auf andere Personen bzw. auf ihre Erben regelt.

  • Erstellung von letztwilligen Verfügungen
  • Erstellung von Verträgen über den Unterhalt bis zum Tod
  • Erstellung von Verträgen über den lebenslangen Unterhalt
  • Vertretung in Zivilverfahren zur Anfechtung der genannten Verträge
  • Vertretung in Nachlassverfahren vor Gerichten und Notaren
  • Rechtsberatung von gesetzlichen und testamentarischen Erben
  • Erstellung von Verträgen über Verteilung des Vermögens zu Lebzeiten des Erblassers

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