Das Familienrecht umfasst eine Reihe von Rechtsnormen und Grundsätzen, die Familienbeziehungen bzw. personenrechtliche und vermögensrechtliche Beziehungen zwischen Familienmitgliedern sowie zwischen Familienmitgliedern und Dritten regeln. Zuallererst werden durch die Normen des Familienrechts die Ehe und eheliche Beziehungen sowie die Beziehungen zwischen Eltern und Kindern geregelt.
- Beratung und Prävention von Streitigkeiten in Ehesachen
- Vertretung in Streitigkeiten zur Ehescheidung und zum Zugewinnausgleich
- Vertretung in Verfahren wegen Unterhalts
- Vertretung in Verfahren wegen Zusammenkünften und Treffen mit dem Kind
- Vertretung in Verfahren zum Entzug oder zur Einschränkung der Geschäftsfähigkeit
- Erstellung von vorehelichen und Eheverträgen