Grundbuchrecht

Grundbücher sind öffentliche Register, in die Grundstücke, Eigentums- und sonstige Sachenrechte sowie einige Schuldrechte an Grundstücken und andere für den Immobilienverkehr relevante Beziehungen im Zusammenhang mit Grundstücken eingetragen werden. Grundbücher, Auszüge bzw. Ausdrucke und Abschriften aus dem Grundbuch, genießen den öffentlichen Glauben und haben die Beweiskraft öffentlicher Urkunden.

  • Abstimmung des Standes von Immobilien im Grundbuch und Kataster
  • Durchführung einzelner Berichtigungsverfahren
  • Erstellung von grundbücherlichen Anträgen
  • Durchführung von rechtskräftigen Urteilen, Verträgen, gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichen in den Grundbüchern
  • sonstige rechtliche Tätigkeiten im Bereich des Sachen- und Grundbuchrechts sowie der Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit Immobilien

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