Schuldrecht und Verträge

Das Schuldrecht umfasst eine Reihe von Regeln für soziale Beziehungen, die im Zusammenhang mit Leistungen entstehen. Das Schuldrecht regelt die schuldrechtlichen Verhältnisse, die sich aus dem Austausch von Waren und Dienstleistungen zwischen Menschen bzw. im Rahmen des Handels ergeben. Das Schuldrecht ist eine Erweiterung solcher Verhältnisse. Daher bildet Handel die wirtschaftliche Grundlage des Schuldrechts.

  • Verfassung von Klagen und sonstigen gerichtlichen Schriftsätzen in Verfahren zur Eintreibung von Forderungen
  • Vertretung vor Gericht während des gesamten Verfahrens
  • Auslegung von Verjährungsfristen
  • Anfechtung von Verträgen und Feststellung ihrer Nichtigkeit
  • Verfassung von Verträgen (Kaufverträgen, Mietverträgen, Austauschverträgen, Schenkungsverträgen, Pachtverträgen, Anleihungsverträgen, Bauverträgen, Werkverträgen, Partnerschaftsverträgen, Transportverträgen, Vertretungsverträgen, Maklerverträgen usw.)

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