Das Vollstreckungsrecht ist eine Gesamtheit von Rechtsnormen, die das Verfahren zur Beitreibung von Forderungen auf der Grundlage von Vollstreckungs- und öffentlichen Urkunden (Vollstreckungsverfahren) und der Forderungssicherung (Verfahren zur Sicherung von Forderungen) regeln.
- Erstellung von Anträgen auf Erlass von Vollstreckungsbeschlüssen
- Erstellung von Einsprüchen und Beschwerden gegen Vollstreckungsbeschlüsse
- Vertretung in Vollstreckungsverfahren und Beteiligung an der Zwangsvollstreckung
- Erstellung von Anträgen auf Erlass von einstweiligen Anordnungen
- Vertretung bei öffentlichen Zwangsversteigerungsterminen
- Auslegung der Verjährungsfristen in Bezug auf streitige Schulden
- Vertretung in Gerichtsverfahren und direkten Beitreibungsverfahren, die von FINA wegen Pfändung von Geldmitteln geführt werden
- Vertretung in Vollstreckungsverfahren zwecks der Eintreibung von Schulden/Forderungen durch den Verkauf von Immobilien