Vollstreckungsrecht

Das Vollstreckungsrecht ist eine Gesamtheit von Rechtsnormen, die das Verfahren zur Beitreibung von Forderungen auf der Grundlage von Vollstreckungs- und öffentlichen Urkunden (Vollstreckungsverfahren) und der Forderungssicherung (Verfahren zur Sicherung von Forderungen) regeln.

  • Erstellung von Anträgen auf Erlass von Vollstreckungsbeschlüssen
  • Erstellung von Einsprüchen und Beschwerden gegen Vollstreckungsbeschlüsse
  • Vertretung in Vollstreckungsverfahren und Beteiligung an der Zwangsvollstreckung
  • Erstellung von Anträgen auf Erlass von einstweiligen Anordnungen
  • Vertretung bei öffentlichen Zwangsversteigerungsterminen
  • Auslegung der Verjährungsfristen in Bezug auf streitige Schulden
  • Vertretung in Gerichtsverfahren und direkten Beitreibungsverfahren, die von FINA wegen Pfändung von Geldmitteln geführt werden
  • Vertretung in Vollstreckungsverfahren zwecks der Eintreibung von Schulden/Forderungen durch den Verkauf von Immobilien

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