Sachenrecht

Das Sachenrecht umfasst eine Gesamtheit von Rechtsnormen, die soziale Beziehungen, die im Hinblick auf die unmittelbare wirtschaftliche Verwertung von Sachen entstehen, bzw. zwischenmenschliche Beziehungen im Hinblick auf Sachen regeln. Dies ist auch die Definition des Sachenrechts im objektiven Sinne. Im subjektiven Sinne bezieht sich das Sachenrecht auf verschiedene Befugnisse hinsichtlich Sachen, die den Subjekten der vermögensrechtlichen Beziehungen gemäß den Normen des objektiven Rechts zustehen.

  • Vertretung in Verfahren zur Feststellung von Eigentumsrechten
  • Vertretung in Verfahren wegen Besitzstörung
  • Vertretung in Verfahren zur Einräumung des Notwegerechts
  • Vertretung in Verfahren zur Bestellung der Grunddienstbarkeit des Wegerechts
  • Vertretung in Verfahren zur Bestellung des Nießbrauchsrechts
  • Vertretung in Verfahren zur Regelung der Eigentumsgrenze
  • Vertretung von nicht einverleibten Eigentümern von Immobilien in Verfahren zur Feststellung des Eigentumsrechts
  • Lösung von Problemen in Bezug auf Nachbarrechte und Störung des Eigentumsrechts
  • Lösung von rechtlichen Problemen und Unklarheiten im Zusammenhang mit Miteigentum und dessen Auflösung
  • Vertretung in Verfahren zum Schutz, zur Gründung und zur Beendigung von sachlichen/persönlichen Dienstbarkeiten

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